Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. §61 a LWG NRW zertifiziert
Das Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen schreibt im §61 a LWG eine überprüfung der privaten Abwasserleitungen (Schmutzwasser) vor. Demnach müssen sämtliche Abwasserleitungen eines Grundstückes, die unzugänglich oder im Erdreich verlaufen und häusliches oder betriebliches Abwasser führen, überprüft werden. Reine Regenwasserleitungen unterliegen nicht der überprüfungspflicht. Die Dichtheitsüberprüfung privater Abwasserleitungen ist durchzuführen bei:
- Neubauten von Abwasserleitungen
- bei Änderungen der Abwasserleitungen
- bei Bestandsleitungen als Erstprüfung bis zum 31.12.2015
Messkoffer zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. §61 a LWG NRW inkl. der Erstellung aller notwendigen Dokumente.