Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. §61 a LWG NRW zertifiziert

Das Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen schreibt im §61 a LWG eine überprüfung der privaten Abwasserleitungen (Schmutzwasser) vor. Demnach müssen sämtliche Abwasserleitungen eines Grundstückes, die unzugänglich oder im Erdreich verlaufen und häusliches oder betriebliches Abwasser führen, überprüft werden. Reine Regenwasserleitungen unterliegen nicht der überprüfungspflicht. Die Dichtheitsüberprüfung privater Abwasserleitungen ist durchzuführen bei:

  • Neubauten von Abwasserleitungen
  • bei Änderungen der Abwasserleitungen
  • bei Bestandsleitungen als Erstprüfung bis zum 31.12.2015

Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden, die über die erforderliche Ausbildung und die erforderlichen Geräte verfügen.

Zertifiziert – Sachkundig – geführt in der Sadipa-Liste NRW


Messkoffer zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. §61 a LWG NRW inkl. der Erstellung aller notwendigen Dokumente.


Sondensystem zur Messung von Druckabfall aufgrund Undichtigkeiten in Abwasserleiten und Kontrollschächten


Kamerasystem zur Befahrung von Abwasserleitungen mit Videoaufzeichnung und Erstellen von Abfluß-Lageplänen per GPS